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Corona-Selbsttest vor Besuchen im Boni
Ab dem 23.12.2022 ist es erforderlich, dass Besucher:innen in Krankenhäusern und Wohn- und Pflegeheimen sowie im Hospiz vor ihrem Besuch einen Corona-Selbsttest durchführen. Nur wenn dieser Test am Tag des Besuches negativ ist, dürfen sie die Einrichtung besuchen.

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