Das Tragen einer FFP2-Maske ist Voraussetzung
- beim Betreten der Einrichtung und
- beim Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen des Hauses.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist eine gesetzliche Vorgabe.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim wichtigen Infektionsschutz,
Ihr Team im St. Bonifatius Wohn- und Pflegeheim